LEITNER  Bestattung
© Manfred Leitner, Dr. Wimberger Straße 13, 4663 Laakirchen - Impressum - Datenschutz
Was tun im Trauerfall

Was tun im Trauerfall?

Manfred Leitner:  07613/3393 oder 0664 / 472 0 955 rund um die Uhr, auch Sonn u.- Feiertags. Ich werde Ihnen gerne in Ihren Erledigungen helfen und komme zur Todesfallaufnahme auch zu Ihnen nach Hause. Tritt der Todesfall zu Hause ein muss ein Arzt für die Totenbeschau verständigt werden. Wochenend- und Nachtdienst ist jetzt allgemein unter 141 erreichbar. Erst durch die Feststellung des Todes durch den Arzt kann die Ankleidung und Abholung des Verstorbenen erfolgen. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein vereinbare ich die Abmeldung und Abholung des Verstorbenen aus dem Krankenhaus. Die Urkunden werden hier bereits zur Abmeldung benötigt! Mit Parte-Zetteln werden Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen vom Todesfall informiert. Ich erstelle mit Ihnen diese Parten und auch Sterbebilder, Danksagungen, usw. Überlegen Sie, wer vom Todesfall verständigt und wer zu einer Trauerfeier eingeladen werden soll. In Laakirchen werden vor allem zwei Bestattungsformen praktiziert: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigenen Entscheidungen darüber getroffen hat, liegt die Entscheidung darüber bei den Hinterbliebenen. Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen / der Verstorbenen in einem Grab Wandgrab, Reihengrab, Einzel oder Doppelgräber) beigesetzt. Vor der Bestattung ist es möglich eine Trauerfeier zu halten: a) In der Kirche mit dem Sarg des/der Verstorbenen b) In der Kirche ohne Sarg des/der Verstorbenen c) In der Aussegnungshalle Bei der Feuerbestattung (Einäscherung, Kremation) wird der Verstorbene / die Verstorbene eingeäschert. Auch hier ist eine Verabschiedung möglich: a) In der Kirche oder Aussegnungshalle mit dem Sarg des/der Verstorbenen (vor der Kremation) b) In der Kirche oder Aussegnungshalle mit der Urne (vor der Beisetzung) Die Trauerfeier kann  z.B. kirchliches Begräbnis sein (katholisch, evangelisch …). Ich organisiere gerne den Kontakt zum jeweiligen Pfarramt und organisiere einen Termin für das Begräbnis. Gehört der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft an, bzw. ist kein kirchliches Begräbnis erwünscht, so sorge ich persönlich für eine würdevolle Abschiedsfeier mit der Trauerfamilie. Weiters verständige ich auf Wunsch den Steinmetz, Totengräber, Vereine, usw. Es ist ratsam, für die Trauerbewältigung die Gelegenheit zu nützen, sich beim Verstorbenen zu verabschieden. Nehmen Sie sich Zeit und verständigen Sie auch Angehörige, die sich ebenfalls vom Verstorbenen verabschieden möchten.

URKUNDEN

Übermitteln Sie mir folgende Original- Urkunden:    Staatsbürgerschafts-Nachweis Geburtsurkunde    Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde   Sterbeurkunde vom Ehepartner     evtl. Grabnummer

ENTSCHEIDUNGEN

Überlegen Sie: Wer soll vom Todesfall verständigt und zur Trauerfeier eingeladen werden: Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen, Vereine Art der Bestattung: Erdbestattung oder Feuerbestattung Art der Trauerfeier: kirchlich oder ohne Religionsgemeinschaft Gestaltung der Partezetteln, Trauerfeier, Texte, Musik,  Fotos, Bilder, Chor, Blasmusik
    1. Benachrichtigung des Bestatters
    2. Totenbeschau, Abholung                
    3. Verständigung der Angehörigen und Freunde         
    4. Art der Bestattung              
    5. Organisation der Trauerfeier           
    6. Zeit bis zum Begräbnis

PERSÖNLICHES 

Foto    Bekleidung  evtl. persönliche Gegenstände (z.B. Rosenkranz, …)

 

Foto: Josef Mayrhofer
LEITNER Bestattung                                                                            Friedhofsgärtner
© Manfred Leitner, Dr. Wimberger Straße 13, 4663 Laakirchen

Was tun im

Trauerfall?

Manfred Leitner:  07613/3393 oder 0664 / 472 0 955 rund um die Uhr, auch Sonn u.- Feiertags. Ich werde Ihnen gerne in Ihren Erledigungen helfen und komme zur Todesfallaufnahme auch zu Ihnen nach Hause. Tritt der Todesfall zu Hause ein muss ein Arzt für die Totenbeschau verständigt werden. Wochenend- und Nachtdienst ist jetzt allgemein unter 141 erreichbar. Erst durch die Feststellung des Todes durch den Arzt kann die Ankleidung und Abholung des Verstorbenen erfolgen. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein vereinbare ich die Abmeldung und Abholung des Verstorbenen aus dem Krankenhaus. Die Urkunden werden hier bereits zur Abmeldung benötigt! Mit Parte-Zetteln werden Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen vom Todesfall informiert. Ich erstelle mit Ihnen diese Parten und auch Sterbebilder, Danksagungen, usw. Überlegen Sie, wer vom Todesfall verständigt und wer zu einer Trauerfeier eingeladen werden soll. In Laakirchen werden vor allem zwei Bestattungsformen praktiziert: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigenen Entscheidungen darüber getroffen hat, liegt die Entscheidung darüber bei den Hinterbliebenen. Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen / der Verstorbenen in einem Grab Wandgrab, Reihengrab, Einzel oder Doppelgräber) beigesetzt. Vor der Bestattung ist es möglich eine Trauerfeier zu halten: a) In der Kirche mit dem Sarg des/der Verstorbenen b) In der Kirche ohne Sarg des/der Verstorbenen c) In der Aussegnungshalle Bei der Feuerbestattung (Einäscherung, Kremation) wird der Verstorbene / die Verstorbene eingeäschert. Auch hier ist eine Verabschiedung möglich: a) In der Kirche oder Aussegnungshalle mit dem Sarg des/der Verstorbenen (vor der Kremation) b) In der Kirche oder Aussegnungshalle mit der Urne (vor der Beisetzung) Die Trauerfeier kann  z.B. kirchliches Begräbnis sein (katholisch, evangelisch …). Ich organisiere gerne den Kontakt zum jeweiligen Pfarramt und organisiere einen Termin für das Begräbnis. Gehört der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft an, bzw. ist kein kirchliches Begräbnis erwünscht, so sorge ich persönlich für eine würdevolle Abschiedsfeier mit der Trauerfamilie. Weiters verständige ich auf Wunsch den Steinmetz, Totengräber, Vereine, usw. Es ist ratsam, für die Trauerbewältigung die Gelegenheit zu nützen, sich beim Verstorbenen zu verabschieden. Nehmen Sie sich Zeit und verständigen Sie auch Angehörige, die sich ebenfalls vom Verstorbenen verabschieden möchten.

URKUNDEN

Übermitteln Sie mir folgende Original-Urkunden:    Staatsbürgerschafts-Nachweis Geburtsurkunde    Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde   Sterbeurkunde vom Ehepartner     evtl. Grabnummer

ENTSCHEIDUNGEN

Überlegen Sie: Wer soll vom Todesfall verständigt und zur Trauerfeier eingeladen werden: Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen, Vereine Art der Bestattung: Erdbestattung oder Feuerbestattung Art der Trauerfeier: kirchlich oder ohne Religionsgemeinschaft Gestaltung der Partezetteln, Trauerfeier, Texte, Musik,  Fotos, Bilder, Chor, Blasmusik
    1. Benachrichtigung des Bestatters
    2. Totenbeschau, Abholung                
    3. Verständigung der Angehörigen und Freunde         

PERSÖNLICHES 

Foto    Bekleidung  evtl. persönliche Gegenstände (z.B. Rosenkranz, …)
    4. Art der Bestattung              
    5. Organisation der Trauerfeier           
    6. Zeit bis zum Begräbnis