LEITNER Bestattung
Friedhofsgärtner
© Manfred Leitner, Dr. Wimberger Straße 13, 4663 Laakirchen
Was tun im
Trauerfall?
Manfred Leitner: 07613/3393 oder
0664 / 472 0 955 rund um die Uhr,
auch Sonn u.- Feiertags.
Ich werde Ihnen gerne in Ihren Erledigungen
helfen und komme zur Todesfallaufnahme auch zu
Ihnen nach Hause.
Tritt der Todesfall zu Hause ein muss ein Arzt für
die Totenbeschau verständigt werden.
Wochenend- und Nachtdienst ist jetzt allgemein
unter 141 erreichbar.
Erst durch die Feststellung des Todes durch den
Arzt kann die Ankleidung und Abholung des
Verstorbenen erfolgen.
Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein vereinbare
ich die Abmeldung und
Abholung des Verstorbenen aus dem Krankenhaus.
Die Urkunden werden hier bereits zur Abmeldung
benötigt!
Mit Parte-Zetteln werden Verwandte, Freunde und
Arbeitskollegen vom Todesfall informiert.
Ich erstelle mit Ihnen diese Parten und auch
Sterbebilder, Danksagungen, usw.
Überlegen Sie, wer vom Todesfall verständigt
und wer zu einer Trauerfeier eingeladen werden
soll.
In Laakirchen werden vor allem zwei
Bestattungsformen praktiziert: die Erdbestattung
und die Feuerbestattung. Sofern der Verstorbene
zu Lebzeiten keine eigenen Entscheidungen
darüber getroffen hat, liegt die Entscheidung
darüber bei den Hinterbliebenen.
Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem
Verstorbenen / der Verstorbenen in einem Grab
Wandgrab, Reihengrab, Einzel oder Doppelgräber)
beigesetzt.
Vor der Bestattung ist es möglich eine Trauerfeier
zu halten:
a) In der Kirche mit dem Sarg des/der
Verstorbenen
b) In der Kirche ohne Sarg des/der Verstorbenen
c) In der Aussegnungshalle
Bei der Feuerbestattung (Einäscherung,
Kremation) wird der Verstorbene / die
Verstorbene eingeäschert.
Auch hier ist eine Verabschiedung möglich:
a) In der Kirche oder Aussegnungshalle mit dem
Sarg des/der Verstorbenen (vor der Kremation)
b) In der Kirche oder Aussegnungshalle mit der
Urne (vor der Beisetzung)
Die Trauerfeier kann z.B. kirchliches Begräbnis
sein (katholisch, evangelisch …).
Ich organisiere gerne den Kontakt zum jeweiligen
Pfarramt und organisiere einen Termin für das
Begräbnis. Gehört der Verstorbene keiner
Religionsgemeinschaft an, bzw. ist kein kirchliches
Begräbnis erwünscht, so sorge ich persönlich für
eine würdevolle Abschiedsfeier mit der
Trauerfamilie.
Weiters verständige ich auf Wunsch den
Steinmetz, Totengräber, Vereine, usw.
Es ist ratsam, für die Trauerbewältigung die
Gelegenheit zu nützen, sich beim Verstorbenen zu
verabschieden. Nehmen Sie sich Zeit und
verständigen Sie auch Angehörige, die sich
ebenfalls vom Verstorbenen verabschieden
möchten.
URKUNDEN
Übermitteln Sie mir folgende Original-Urkunden:
•
Staatsbürgerschafts-Nachweis
•
Geburtsurkunde
•
Heiratsurkunde bzw.
•
Scheidungsurkunde
•
Sterbeurkunde vom Ehepartner
•
evtl. Grabnummer
ENTSCHEIDUNGEN
Überlegen Sie:
•
Wer soll vom Todesfall verständigt und zur
Trauerfeier eingeladen werden:
Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen, Vereine
•
Art der Bestattung: Erdbestattung oder
Feuerbestattung
•
Art der Trauerfeier: kirchlich oder ohne
Religionsgemeinschaft
•
Gestaltung der Partezetteln, Trauerfeier,
Texte, Musik, Fotos, Bilder, Chor, Blasmusik
1. Benachrichtigung des Bestatters
2. Totenbeschau, Abholung
3. Verständigung der Angehörigen und Freunde
PERSÖNLICHES
•
Foto
•
Bekleidung
•
evtl. persönliche Gegenstände
(z.B. Rosenkranz, …)
4. Art der Bestattung
5. Organisation der Trauerfeier
6. Zeit bis zum Begräbnis